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1 перекупка
n1) law. Aufkauf (zum Zwecke des Wiederverkaufs), Kauf aus zweiter Hand2) econ. Vorkauf (для перепродажи), Aufkauf
См. также в других словарях:
Handelsbuch — ist der bankaufsichtsrechtliche Begriff für Positionen in Finanzinstrumenten, Anteilen und handelbaren Forderungen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis und/oder Zinsschwankungen… … Deutsch Wikipedia
Anlagebuch — Im Anlagebuch (Bankbuch) werden sämtliche Bankgeschäfte eines Kreditinstituts verbucht, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Anlage und Handelsbuch sind bankaufsichtsrechtliche Begriffe mit komplementärer Abgrenzung. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia